Schulbuchausleihe


- Unentgeltliche Schulbuchausleihe

Die unentgeltliche Schulbuchausleihe entspricht in etwa den ehemaligen Lernmittelgutscheinen. Die Anträge zur unentgeltlichen Schulbuchausleihe müssen bis März bei der VG Maifeld oder im Schulsekretariat abgegeben werden. Im Gegensatz zur früheren Regelung müssen die Schulbücher wieder zurückgegeben werden. Die Arbeitshefte verbleiben im Besitz.

Die VG Maifeld sendet Ihnen die Zu- bzw. Absage zu.


Anträge für das Schuljahr 2024/2025

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Merkblatt Lernmittelfreiheit 2024/2025
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Antrag Lernmittelfreiheit 2024/2025
Antrag_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2024
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- Entgeltliche Schulbuchausleihe

Die entgeltliche Schulbuchausleihe steht allen Eltern offen, die die Schulbücher nicht kostenlos bekommen. Für die entgeltliche Schulbuchausleihe erhalten Sie im Mai per Elternbrief einen Freischaltcode. Mit diesem Code und einer gültigen E-mail-Adresse können Sie sich im Portal anmelden, um Schulbücher, in die nicht geschrieben wird, zu erwerben.

Bei diesen Büchern bezahlt man ein Drittel des Kaufpreises als Leihgebühr. Die Anmeldung für die entgeltliche Schulbuchausleihe muss in einem bestimmten Zeitraum, den wir Ihnen mitteilen, erfolgen. Die Arbeitshefte oder Bücher, in die geschrieben wird, müssen die Eltern selbst im Buchhandel bestellen.


Informationen für das Schuljahr 2024/2025

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Merkblatt Ausleihe gegen Gebühr 2024/2025
Merkblatt_Ausleihe_gg_Gebuehr_2024_2025.
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Die zuständige Sachbearbeiterin der  Verbandsgemeinde Maifeld, 02654 9402 213.